Der Weiterbildungskredit oder Ausbildungskredit ist ein kostengünstiger Kredit mit fairen Zinsen zur Unterstützung einer Aus- und Weiterbildung. So können evtl. Verbraucher mit dem Kredit die staatliche Förderung ergänzen und erhalten den Kredit auch bei nicht optimaler Bonität.
Der Kredit ist meist mit flexiblen Laufzeiten verbunden und ermöglicht zudem die Finanzierung einer Ausbildung oder einer Weiterbildung für eine neue berufliche Karriere. Mit dem Kredit können etwa Schul- bzw. Hochschulgebühren, Ausbildungsmaterialien oder etwa auch Fernstudiengänge finanziert werden.
Fallbeispiel für einen Bildungskredit wäre folgendes:
- Weiterbildung im bestehenden Beruf (Sprachkurse, Softwarekurse, Computerkurse)
Kosten für Aus- und Weiterbildung
Die Kosten für die Aus- und Weiterbildung können je nach Einrichtung, Ort und Studienfach sowie Studiendauer erheblich variieren. Im Durchschnitt müssen studierende mit Kosten zwischen 20.000 CHF und 30.000 CHF rechnen. Darunter fallen neben den oben erwähnten Kostenfaktoren auch Miete, Versicherungen, Lebenshaltungskosten, Aufnahme- bzw. Prüfungsgebühren, Infrastruktur wie PC und Internetanschluss, Studiengebühren, Kosten für Exkursionen oder spezielle Lehrveranstaltungen, die Anfahrt zum Ausbildungsort und Studienmaterial wie Bücher und Büromaterial oder auch Instrumente, Software etc.
Steuerliche Aspekte
Weiterbildungsmassnahmen werden in Form von Steuerersparnis vom Staat unterstützt. Vom Einkommen können die Kosten für eine Weiterbildung abgezogen werden, somit verringert sich die Steuerlast. Nicht gefördert werden Ausbildungskosten, eine Unterscheidung von Ausbildungskosten und Weiterbildungskosten ist oft nicht einfach. Es ist vorher zu prüfen, ob die Weiterbildung für die beruflichen Chancen erforderlich sind. Beispiele für abzugsfähige Weiterbildungen die anerkannt werden wären Fremdsprachenkurse, die Beruflich benötigt werden oder Computer- und Software Kurse im Bürobereich. Im Zweifelsfall sind die Kosten der Weiterbildungsmassnahmen im Steuerbescheid mit anzugeben. Es besteht so immer noch die Chance, das die absolvierte Weiterbildung steuerlich verrechnet wird. Steuerlich häufig nicht abzugsfähig sind Ausbildungskosten in eine höhere, neue Stellung oder der Umstieg in einen völlig neuen Beruf.